Der theoretische Unterricht für die Klasse B wird bei uns in einem Blockunterricht durchgeführt.
Die Blöcke starten regelmäßig montags bis freitags um 17:30 und enden jeweils um 20:30 Uhr und laufen bis zur darauf folgenden Woche dienstags.
Der theoretische Grundstoff setzt sich zusammen aus:
- Persönliche Voraussetzungen
- Risikofaktor Mensch
- Rechtliche Rahmenbedingungen
- Straßenverkehrssystem und Bahnübergänge
- Grundregel, Vorfahrt und Verkehrsregelungen
- Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
- Teilnehmer am Straßenverkehr - Besonderheiten und Verhalten
- Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise
- Verkehrsbeobachtung und Verkehrsverhalten bei Fahrmanöver
- Ruhender Verkehr
- Besondere Verkehrssituationen, Folgen von Fehlverhalten
- Lebenslanges Lernen
Die Anzahl der Fahrstunden - außer Sonderfahrten - sind vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben.
Der Gesetzgeber gibt aber ausdrücklich vor, dass der Fahrschüler vor Beginn der Sonderfahrten
das Auto/Motorrad selbstständig führen und beherschen muss.
Dies beinhaltet auch die sogenannten Grundfahraufgaben, z.B. das Parken, Umkehren oder die Gefahrbremsung, die der Schüler bei jeder Fahrprüfung durchführen muß!
Für die Klassen B und A sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
Für die Klasse BE sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:
Für die Klassen M und T sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben.
Bist du bereits im Besitz der Führerscheinklasse A1, reduzieren sich die Sonderfahrten für Motorräder um 6 Doppelstunden.
Nach 2 jährigem Besitz der Klasse A1 oder A2 entfallen alle Sonderfahrten, sowie die Theorieprüfung.
Es ist dann nur eine praktische Prüfung zum Erweb der nächst höheren Klasse notwendig.
Für die Klassen C, CE, D und DE hängen die vorgeschriebenen Fahrstunden vom jeweiligen Vorbesitz oder der Kombination ab.