Theoretischer Grundstoff

 

Unsere Fahrlehrer unterrichten Sie im theoretischen Grundstoff, den jeder Fahrschüler lernen muss. Darüber hinaus erhaltet Sie viele wertvolle Tipps und Informationen. Der klassenspezifische Unterricht wird je nach Bedarf angeboten.

 

Der theoretische Grundstoff setzt sich zusammen aus:

  1. Persönliche Voraussetzungen
  2. Risikofaktor Mensch
  3. Rechtliche Rahmenbedingungen
  4. Straßenverkehrssystem und Bahnübergänge
  5. Grundregel, Vorfahrt und Verkehrsregelungen
  6. Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen
  7. Teilnehmer am Straßenverkehr - Besonderheiten und Verhalten
  8. Geschwindigkeit, Abstand und umweltschonende Fahrweise
  9. Verkehrsbeobachtung und Verkehrsverhalten bei Fahrmanöver
  10. Ruhender Verkehr
  11. Besondere Verkehrssituationen, Folgen von Fehlverhalten
  12. Lebenslanges Lernen

Praktischer Unterricht

 

Die Anzahl der Fahrstunden - außer Sonderfahrten - sind vom Gesetzgeber nicht vorgeschrieben.

Der Gesetzgeber gibt aber ausdrücklich vor, dass der Fahrschüler vor Beginn der Sonderfahrten

das Auto/Motorrad selbstständig führen und beherschen muss.

Dies beinhaltet auch die sogenannten Grundfahraufgaben, z.B. das Parken, Umkehren oder die Gefahrbremsung, die der Schüler bei jeder Fahrprüfung durchführen muß!

 

 

Für die Klassen B und A sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:

  • 5 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
  • 4 Stunden à 45 Minuten auf Autobahn
  • 3 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit

 

Für die Klasse BE sind folgende Sonderfahrten vorgeschrieben:

  • 3 Stunden à 45 Minuten auf Bundes- oder Landstraße
  • 1 Stunde à 45 Minuten auf Autobahn
  • 1 Stunden à 45 Minuten bei Dämmerung oder Dunkelheit

 

Für die Klassen M und T sind keine Sonderfahrten vorgeschrieben.

 

Bist du bereits im Besitz der Führerscheinklasse A1, reduzieren sich die Sonderfahrten für Motorräder um 6 Doppelstunden.

Nach 2 jährigem Besitz der Klasse A1 oder A2 entfallen alle Sonderfahrten, sowie die Theorieprüfung.

Es ist dann nur eine praktische Prüfung zum Erweb der nächst höheren Klasse notwendig.

 

Für die Klassen C, CE, D und DE hängen die vorgeschriebenen Fahrstunden vom jeweiligen Vorbesitz oder der Kombination ab.

 

 

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